Wer Gusseisen-Halbzeuge beschafft, stößt früher oder später auf die Frage nach der richtigen Werkstoffdokumentation. Chargenzeugnis, Abnahmeprüfzeugnis, Werkszeugnis: Die Begriffe klingen ähnlich, bezeichnen aber unterschiedliche Dokumente mit unterschiedlicher Aussagekraft. Gerade im Maschinenbau und in der Hydraulikindustrie entscheidet die korrekte Dokumentation darüber, ob ein Bauteil die eigene Qualitätssicherung passiert oder nicht.
Dieser Artikel erklärt, was ein Chargenzeugnis für Gusseisen konkret enthält, wann es vorgeschrieben ist und wie es sich von anderen Zeugnistypen nach DIN EN 10204 unterscheidet.
Chargenzeugnis, Abnahmeprüfzeugnis oder Werkszeugnis – die Unterschiede
Die Norm DIN EN 10204 regelt, welche Arten von Prüfbescheinigungen für metallische Werkstoffe ausgestellt werden können. Sie unterscheidet zwischen verschiedenen Zeugnistypen, die sich in Verbindlichkeit, Prüfumfang und Ausstellungsgrundlage unterscheiden.
Ein Werkszeugnis 2.1 ist die einfachste Form: Der Hersteller bestätigt die Übereinstimmung mit der Bestellung, ohne spezifische Prüfergebnisse anzugeben. Ein Werksprüfzeugnis 2.2 enthält bereits Ergebnisse aus nichtspezifischen Prüfungen, also Werte aus der laufenden Produktion, die nicht zwingend an der gelieferten Charge ermittelt wurden.
Das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 geht einen Schritt weiter: Hier werden die Prüfergebnisse an der tatsächlich gelieferten Charge durch einen beauftragten Prüfer des Herstellers dokumentiert. Das Zeugnis ist chargenspezifisch und rückverfolgbar. Das Abnahmeprüfzeugnis 3.2 setzt zusätzlich eine Bestätigung durch einen unabhängigen, vom Besteller beauftragten Prüfer voraus.
Der Begriff „Chargenzeugnis“ wird im industriellen Sprachgebrauch häufig synonym mit dem Abnahmeprüfzeugnis 3.1 verwendet. Gemeint ist in beiden Fällen ein Dokument, das die Prüfergebnisse einer konkreten Produktionscharge ausweist und damit die Rückverfolgbarkeit von Werkstoffeigenschaften sicherstellt. Für Strangguss-Halbzeuge aus Grauguss (GJL) oder Sphäroguss (GJS) ist diese Rückverfolgbarkeit ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung.
Wann ein Chargenzeugnis für Gusseisen vorgeschrieben ist
Ob ein Chargenzeugnis erforderlich ist, hängt von drei Faktoren ab: den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Käufer und Lieferant, den Anforderungen der Endanwendung und den Vorgaben des eigenen Qualitätsmanagementsystems.
In vielen Bereichen des Maschinenbaus und der Antriebstechnik ist ein Zeugnis nach DIN EN 10204 Typ 3.1 mittlerweile Standard. Einkäufer und Fertigungsleiter fordern es als Nachweis, dass die gelieferten Werkstoffe die spezifizierten mechanischen Eigenschaften tatsächlich erfüllen. Das gilt besonders für sicherheitsrelevante Bauteile, druckbelastete Hydraulikkomponenten und Teile, die in zertifizierten Fertigungsprozessen eingesetzt werden.
Wer selbst nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert ist, steht in der Pflicht, die Qualität eingehender Materialien zu dokumentieren. Ein Chargenzeugnis liefert dafür die notwendige Grundlage: Es belegt, dass der Werkstoff geprüft wurde, und ermöglicht im Reklamationsfall eine lückenlose Rückverfolgung bis zur Produktionscharge. Fehlt dieses Dokument, entstehen Lücken in der eigenen Qualitätsdokumentation.
Für Strangguss nach DIN EN 16482 gilt: Die Norm selbst definiert die Werkstoffanforderungen für Gusseisen-Halbzeuge im Stranggussverfahren. Das Chargenzeugnis ist das Instrument, mit dem der Lieferant die Normkonformität einer konkreten Lieferung nachweist. Wer Werkstoffe wie GJL-250C, GJL-300C oder GJS-400-15C bis GJS-700-3C beschafft, sollte das Zeugnis grundsätzlich als Bestandteil der Lieferung einfordern.
Welche Angaben ein Chargenzeugnis für Strangguss enthält
Ein normkonformes Chargenzeugnis nach DIN EN 10204 Typ 3.1 für Gusseisen-Strangguss enthält eine definierte Mindestmenge an Informationen, die die Rückverfolgbarkeit und Prüfbarkeit der Lieferung sicherstellen.
Pflichtangaben im Zeugnis
Zu den Standardangaben gehören die genaue Werkstoffbezeichnung nach DIN EN 16482 (zum Beispiel GJL-250C oder GJS-500-7C), die Schmelz- oder Chargennummer, Abmessungen und Liefermenge sowie das Ausstellungsdatum und die Unterschrift des zuständigen Prüfers. Diese Angaben ermöglichen es, eine konkrete Lieferung eindeutig einer Produktionscharge zuzuordnen.
Mechanische und chemische Kennwerte
Darüber hinaus enthält das Zeugnis die tatsächlich ermittelten Prüfergebnisse. Für Grauguss (GJL) sind das typischerweise die Zugfestigkeit und die Brinellhärte, für Sphäroguss (GJS) kommen Streckgrenze und Bruchdehnung hinzu. Bei Bronzelegierungen werden je nach Norm weitere Kennwerte ausgewiesen. Die Ergebnisse werden den Sollwerten der jeweiligen Werkstoffnorm gegenübergestellt, sodass die Normkonformität direkt ablesbar ist.
Für Einkäufer und Konstrukteure ist das Zeugnis damit mehr als eine Formalität: Es ist der technische Nachweis, dass der gelieferte Werkstoff die spezifizierten Eigenschaften tatsächlich aufweist. Abweichungen zwischen Zeugniswerten und Bestellspezifikation sind ein frühzeitiges Warnsignal, das Reklamationen und Produktionsausfälle verhindern kann. Wer Gusseisen-Halbzeuge mit definierten Güten beschafft, sollte die Zeugniswerte systematisch mit den eigenen Anforderungen abgleichen.
So unterstützt MK Strangguss beim Chargenzeugnis
Als zertifizierter Vollservice-Partner für Strangguss-Halbzeuge aus Grauguss und Bronze stellt MK Strangguss GmbH Chargenzeugnisse nach DIN EN 10204 auf Anfrage zur Verfügung. Die Dokumentation ist dabei Teil eines durchgängigen Qualitätsprozesses, der durch die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 abgesichert ist.
Konkret bedeutet das für Ihre Beschaffung:
- Chargenzeugnisse für Werkstoffe nach DIN EN 16482, darunter GJL-250C, GJL-300C sowie GJS-400-15C bis GJS-700-3C
- Rückverfolgbare Dokumentation für alle ab Lager lieferbaren Abmessungen von 20 mm bis 740 mm
- Lieferung als Rohware, Sägezuschnitt oder vorgedrehtes Halbzeug mit zugehöriger Werkstoffdokumentation
- Auf Wunsch einbaufertige Bauteile nach Zeichnung mit vollständiger Qualitätsdokumentation
Für Fragen zur Werkstoffdokumentation, zu verfügbaren Abmessungen oder zu Bearbeitungsleistungen steht das Vertriebsteam von MK Strangguss GmbH gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an: Tel. +49 2391 607744-0 | info@mk-strangguss.de | Mo–Fr, 07:00–18:00 Uhr.
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