Das Fertigmaß sollte bei der Materialanfrage bereits dann angegeben werden, wenn das Halbzeug spanend bearbeitet wird und das Endmaß des Bauteils feststeht. Wer das Fertigmaß nennt, ermöglicht dem Lieferanten, das passende Aufmaß zu wählen und den Zuschnitt so zu dimensionieren, dass kein unnötiges Material auf der Maschine abgetragen werden muss. Die folgenden Abschnitte klären, welche Angaben das Fertigmaß beeinflusst, ab wann es zwingend erforderlich ist und wie eine vollständige Anfrage aussieht.
Welche Angaben beeinflussen das Fertigmaß bei der Materialbeschaffung?
Das Fertigmaß beeinflusst bei der Materialbeschaffung die Auswahl des Ausgangsdurchmessers, die Länge des Sägezuschnitts und das erforderliche Aufmaß. Aus diesen drei Größen ergibt sich, welches Halbzeug tatsächlich bestellt werden muss, damit nach der Bearbeitung das gewünschte Endmaß ohne Materialfehler oder Maßunterschreitungen erreicht wird.
Konkret bedeutet das: Wer ein Drehteil mit einem Fertigdurchmesser von 80 mm benötigt, bestellt nicht einfach einen Rundstab mit 80 mm Durchmesser. Der Lieferant muss wissen, dass nach dem Drehen noch ein definiertes Aufmaß abgetragen wird, und entsprechend einen größeren Ausgangsdurchmesser bereitstellen. Fehlt diese Information, wird entweder zu viel Material bestellt, was die Beschaffungskosten erhöht, oder zu wenig, was zu Ausschuss führt.
Beim Sägezuschnitt gilt dasselbe Prinzip: Die Fertiglänge des Bauteils bestimmt, mit welchem Längenaufmaß der Zuschnitt ausgeführt werden sollte, damit Planflächen sauber abgedreht oder gefräst werden können. Ein präziser Sägezuschnitt mit dem richtigen Aufmaß reduziert den Bearbeitungsaufwand und minimiert Materialverschnitt, was sich direkt auf die Wirtschaftlichkeit der Fertigung auswirkt.
Ab welchem Bearbeitungsgrad muss das Fertigmaß zwingend angegeben werden?
Das Fertigmaß muss zwingend angegeben werden, sobald das Halbzeug spanend bearbeitet wird und das Bauteil definierte Maßtoleranzen einhalten muss. Bei Rohware, die intern auf Maß gedreht oder gefräst wird, reicht die Angabe des Fertigmaßes aus, um die korrekte Ausgangsdimension zu bestimmen. Bei vorgedrehten oder vorgefrästen Halbzeugen ist das Fertigmaß sogar die einzige verlässliche Grundlage für die Bearbeitung.
Wird das Material lediglich als Rohware ohne weitere Bearbeitung eingesetzt, etwa als Füllung, Abstandshalter oder in Anwendungen ohne enge Toleranzanforderungen, kann auf die Angabe des Fertigmaßes verzichtet werden. Sobald jedoch Drehen, Fräsen, Bohren oder Schleifen geplant sind, ist das Fertigmaß eine Pflichtangabe.
Besonders relevant wird die Angabe bei folgenden Bearbeitungsstufen:
- Vorgedrehte Halbzeuge, bei denen das Aufmaß bereits werksseitig auf das Fertigmaß abgestimmt ist
- Vorgefräste Flachmaterial-Zuschnitte mit definierter Bearbeitungszugabe auf allen Seiten
- Einbaufertige Bauteile nach Zeichnung, bei denen der Lieferant die komplette Fertigbearbeitung übernimmt
- Vorgebohrt gelieferte Ringe und Rohre, bei denen die Innenbohrung auf das Fertigmaß ausgelegt wird
Je höher der Bearbeitungsgrad, desto direkter wirkt sich das Fertigmaß auf das Ergebnis aus. Bei einbaufertigen Bauteilen nach Zeichnung ist es nicht mehr verhandelbar, sondern die zentrale Steuerungsgröße der gesamten Fertigung.
Was passiert, wenn das Fertigmaß bei der Anfrage fehlt?
Fehlt das Fertigmaß bei der Anfrage, muss der Lieferant entweder Annahmen treffen oder rückfragen, was zu Verzögerungen führt. Im ungünstigsten Fall wird ein Halbzeug mit zu kleinem Ausgangsdurchmesser geliefert, das nach der Bearbeitung das geforderte Maß nicht mehr erreicht. Das Ergebnis ist Ausschuss, Nachbestellung und Produktionsunterbrechung.
Typische Folgeprobleme bei fehlender Fertigmaßangabe:
- Der Lieferant wählt einen Standarddurchmesser, der knapp unter dem benötigten Bearbeitungsmaß liegt
- Das Aufmaß reicht nicht aus, um Seigerungszonen oder Oberflächenfehler vollständig abzudrehen
- Der Sägezuschnitt ist zu kurz, um beide Planflächen sauber zu bearbeiten
- Rückfragen verzögern die Auftragsbestätigung und verschieben den Liefertermin
Gerade bei Strangguss-Halbzeugen aus Grauguss (GJL) oder Sphäroguss (GJS) ist zu beachten, dass das Material im Stranggussprozess eine randnahe Zone aufweist, die in der Materialeigenschaft von der Kernzone abweichen kann. Ein ausreichendes Aufmaß stellt sicher, dass diese Zone vollständig abgetragen wird und das Fertigteil die geforderten mechanischen Eigenschaften aufweist.
Wie viel Aufmaß ist bei Strangguss-Halbzeugen üblich?
Bei Strangguss-Halbzeugen aus Gusseisen ist ein Aufmaß von 1,0 mm pro Seite beim Vordrehen üblich. Dieser Wert gilt für vorgedrehte Rundstäbe und stellt sicher, dass die Oberfläche vollständig abgedreht werden kann, ohne in die Seigerungszone des Stranggussgefüges einzugreifen. Für Sägezuschnitte empfiehlt sich in der Länge ein Aufmaß von 2 bis 5 mm je nach Bauteilgeometrie.
Das konkrete Aufmaß hängt von mehreren Faktoren ab:
- Dem Ausgangsdurchmesser des Halbzeugs: Größere Durchmesser erfordern tendenziell ein größeres Aufmaß
- Der geforderten Oberflächenqualität des Fertigteils
- Der geplanten Bearbeitungsmethode (Schruppen, Schlichten, Schleifen)
- Den mechanischen Anforderungen an das Bauteil, die bestimmen, wie tief die Randzone abgetragen werden muss
Für die Länge gilt: Ein Plandrehen beider Stirnflächen erfordert mindestens 1 mm Aufmaß pro Seite, also 2 mm in der Gesamtlänge. Wer auf Nummer sicher gehen will, plant 3 bis 5 mm ein, besonders wenn die Aufspannung des Rohlings in der Maschine eine Ausrichtung erfordert.
Das Lieferprogramm für Gusseisen umfasst Abmessungen von 20 mm bis 740 mm, sodass für nahezu jedes Fertigmaß ein geeigneter Ausgangsdurchmesser mit dem richtigen Aufmaß verfügbar ist.
Welche Informationen sollte eine vollständige Materialanfrage enthalten?
Eine vollständige Materialanfrage für Strangguss-Halbzeuge enthält den Werkstoff mit Gütebezeichnung nach DIN EN 16482, die gewünschte Produktform, das Rohaußenmaß oder das Fertigmaß mit Aufmaßangabe, die Länge des Zuschnitts sowie die benötigte Stückzahl. Wer diese Angaben vollständig liefert, erhält ein belastbares Angebot ohne Rückfragen und vermeidet Lieferverzögerungen.
Im Einzelnen sollte eine Anfrage folgende Punkte abdecken:
- Werkstoff und Güte, zum Beispiel Grauguss GJL-250C oder Sphäroguss GJS-400-15C nach DIN EN 16482
- Produktform: Rundstab, Flachstab, Rohr, Ring oder Sonderform
- Außendurchmesser oder Außenmaß: als Rohmaß oder als Fertigmaß mit gewünschtem Aufmaß
- Länge des Zuschnitts: als Fertiglänge oder mit angegebenem Längenaufmaß
- Bearbeitungsgrad: Rohware, gesägt, vorgedreht, vorgefräst oder einbaufertig nach Zeichnung
- Stückzahl und, falls relevant, Liefertermin oder Staffelmengen
- Zeichnung oder technische Spezifikation bei Fertigbearbeitung nach Maß
Wer das Fertigmaß kennt, aber unsicher ist, welches Rohmaß dazu passt, kann diese Frage direkt in die Anfrage aufnehmen. Ein erfahrener Vertriebsmitarbeiter, der die Bearbeitungsprozesse kennt, kann auf dieser Grundlage das passende Aufmaß empfehlen und die optimale Ausgangsdimension aus dem Lagerbestand vorschlagen.
Wie MK Strangguss GmbH bei der Materialanfrage unterstützt
MK Strangguss GmbH begleitet Einkäufer und Fertigungsleiter von der Anfrage bis zur Lieferung als Vollservice-Partner. Das Vertriebsteam im märkischen Sauerland kennt die typischen Bearbeitungsprozesse seiner Kunden aus dem Maschinenbau, der Antriebs- und Hydraulikindustrie sowie dem Glas- und Formenbau und berät konkret zu Fertigmaß, Aufmaß und Ausgangsdimension.
Was MK Strangguss GmbH bei der Materialanfrage leistet:
- Empfehlung des passenden Ausgangsdurchmessers auf Basis des angegebenen Fertigmaßes
- Sägezuschnitte mit definiertem Längenaufmaß, ausgeführt mit modernen Behringer-Sägen für maßhaltige Schnitte
- Vorgedrehte Halbzeuge mit einem Aufmaß von +1,0 mm, ab einem Stück lieferbar
- Einbaufertige Bauteile nach Zeichnung, gefertigt über ausgewählte Bearbeitungspartner
- Rund 1.000 Tonnen Lagerbestand in Abmessungen von 20 mm bis 740 mm für kurze Reaktionszeiten
- Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9001:2015 für alle Lieferungen
Sprechen Sie das Vertriebsteam direkt an, wenn Sie unsicher sind, welches Rohmaß zu Ihrem Fertigmaß passt. Wir beraten Sie zu Werkstoff, Abmessung und Bearbeitungsgrad: Tel. +49 2391 607744-0 | info@mk-strangguss.de | Mo–Fr, 07:00–18:00 Uhr.
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